Hersteller von Anlagen und Maschinen sind seit dem 29. Dezember 2009 gemäß EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (davor: Gefahrenanalyse gemäß Maschinenrichtlinie 98/37/EWG) gesetzlich verpflichtet, eine Risikobeurteilung durchzuführen, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln.
Die Risikobeurteilung ist unabdingbare Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung. Sie gibt Auskunft über alle relevanten Informationen zur Gefahr (u.a. Art und Ort der Gefährdung und Maßnahmen zu deren Vermeidung) und ist somit Bestandteil der Technischen Dokumentation.
Wir übernehmen für Sie Durchführung und Dokumentation der Risikobeurteilung nach den jeweils gültigen Normen - für alle Lebensphasen Ihrer Maschine.
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